Firmenfahrzeug – die fahrende Visitenkarte

Firmenfahrzeug – die fahrende Visitenkarte

Hochdachkombi, Transporter oder simpler Kombi – je nachdem, in welcher Branche ein Handwerker tätig ist, kommt das Transportfahrzeug als rollender Werbeträger und fahrende Visitenkarte zum Einsatz.

Das Fahrzeug: kein x-beliebiges Transportmittel

Wenn es um das Fahrzeug eines Handwerkers geht, dann handelt es sich dabei nicht um ein x-beliebiges Mittel, um von A nach B zu kommen, dem keine Beachtung zuteil werden sollte. Sondern das Transportfahrzeug sagt viel über den Handwerker und dessen Betrieb aus. Diese „fahrende Visitenkarte“ ist das Aushängeschild der Arbeitsqualität!

Ein Fahrzeug, das zum Einsatz kommt, sollte grundsätzlich möglichst sauber und in einem technisch einwandfreien Zustand sein. Durch eine Werbebeschreibung oder einen Aufkleber in Form des Firmenlogos lassen bereits von weitem erkennen, dass der Handwerker beim Kunden ankommt.

Sicherlich erwartet niemand von einem Handwerker-Fahrzeug, dass es auf dem Hof kommt, als wenn es gerade vom Händler kommt. Aber verdreckte Scheiben, leere Flaschen und Brötchentüten sowie Zigarettenkippen und Zeitungen der letzten Tage auf den Sitzen sowie der Frontablage können den Kunden dazu veranlassen, negativ über den bestellten Handwerker und dessen Arbeit zu denken. Wird dann der Transportraum geöffnet und Werkzeuge sowie Arbeitsmaterialien sind „bunt gemischt“ über dem Boden verteilt, dann dürfte der Kunde sicherlich im Recht sein, wenn er zu zweifeln beginnt.

Daher ist ein ordentliches Erscheinungsbild des Fahrzeugs wichtig. Denn dem Kunden wird so Sicherheit und Zuverlässigkeit vermittelt. Sind die Werkzeuge und Arbeitsmaterialien durch eine Fahrzeugeinrichtung von Tecnolam ordentlich einsortiert, dann vermutet der Kunde, dass der Handwerker bei seiner Arbeit ebenso sorgfältig vorgeht.

Geparkt werden sollte das Fahrzeug nur dann auf dem Grundstück des Kunden, wenn dieser es erlaubt. Sollte ein fremder Parkplatz genutzt werden, dann sollte ein Schild im Wagen liegen, das darauf hinweist, wo der Fahrer zu erreichen ist (Mobilnummer).

Was sollte vermieden werden?

  • Das Fahrzeug sollte niemals vernachlässigt werden – kein „fahrender Mülleimer“.
  • Alte, nicht mehr aktuelle Fahrzeugbeschriftungen – bspw. alte E-Mails oder Telefonnummern.
  • Ungefragt auf dem Grundstück des Kunden parken bzw. fremde Parkplätze ohne Informationen nutzen, wo der Fahrer zu finden ist.
  • Auf Rasenflächen parken, Einfahrten zu parken.

Das Fahrverhalten – die Verkehrsregeln einhalten

Nicht nur die Pflege des Fahrzeugs sowie dessen Instandhaltung zählen zur „Visitenkarte Fahrzeug“, sondern ebenfalls das Fahrverhalten. Denn nicht nur das Fahrzeug selbst trägt zur Beurteilung bei, sondern auch die Art und Weise, wie der Mitarbeiter das Fahrzeug lenkt. Eine Selbstverständlichkeit sollte die Einhaltung der Verkehrsregeln sein. Denn die meisten Firmen übernehmen das Bußgeld nicht, wenn das Tempolimit überschritten wurde, womit der Fahrer dieses selbst tragen muss. Kommt es zu einem Bußgeld aufgrund falschen Parkens, so wird dies von einigen Firmen übernommen.

Keinen guten Eindruck hinterlassen riskante Überholmanöver, selbst wenn diese keinen Unfall herbeiführen. Selbst der Beifahrer trägt eine Mitverantwortung, wenn er weiß, dass der Kollege ein aggressiver Fahrer ist. Einen besonders guten Eindruck hinterlässt die Höflichkeit bei der Vorfahrt, denn andere Verkehrsteilnehmer achten nicht auf das Nummernschild, sondern auf die Fahrzeugbeschriftung. Wird der Firmenwagen im Parkverbot abgestellt, dann wird sich das negativ auswirken, nicht nur für die Polizei, sondern auch für Passanten. Ebenfalls tragen Fahrzeuge, die die Anlieferungswege behindern, nicht zu einem positiven Erscheinungsbild bei.

Bei einer gelben Ampel noch schnell aufs Gas gedrückt und über die Kreuzung gehuscht oder in der Ortschaft die 50 km/h nicht einhalten? Dies bewertet die Öffentlichkeit ebenfalls negativ, selbst wenn sich niemand direkt beschwert. Ebenfalls zu einem negativen Urteil kann ein zu dichtes Auffahren führen, denn hier kommt schnell der Gedanke „Was für ein Drängler“ auf. Gern vergessen Vielfahrer, die beruflich unterwegs sind, die Einhaltung der Vorschriften: Sicherheitsweste, Verbandskasten und Warndreieck. Aber auch der Wechsel auf Winterreifen, die Umweltplakette und/oder die TÜV-Kontrolle werden gern vergessen, da es in der Hektik des Alltags nach hinten geschoben wird. Selbst bei der Ladungssicherung gilt es, spezielle Regeln zu beachten.

Die Regeln in Hinsicht auf das Fahrverhalten

  • Ausnahmslos an die Verkehrsregeln halten.
  • Bei eigener Vorfahrt ruhig jemand aus einer Seitenstraße die Vorfahrt gewähren.
  • Entspannte fahren, nicht rasen – selbst bei einem dringenden Termin
  • Zufahrten und Garageneinfahrten nicht zuparken.
  • Nicht auf Fußgängerwegen sowie Fahrradwegen parken.

Die Beschriftung des Fahrzeugs

Ein Handwerker kann sich der Fahrzeugwerbung nicht entziehen und diese kann weder „gelöscht“ oder überblättert bzw. überhört werden. Geht es um die Beschriftung des Fahrzeugs, dann gilt „Weniger ist mehr“. Somit muss nicht alles untergebracht werden. Ausreichend sind der Firmenname, Telefon und/oder Internetadresse. Was die zeitgemäße Abkürzung für die Telefonnummer angeht, so lautet diese nun „Fon“ nicht mehr „Tel.“. Auch die Ankündigung „Mail“ ist nicht mehr notwendig, sondern ein „@“ genügt.

Hinzu kommt, dass die mobilen Werbeflächen gut lesbar sein sollten. Denn im Fließverkehr ist es nicht möglich, einen „Beschriftungsroman“ durchzulesen. Ideal ist es, wenn das Firmenlogo in der typischen Firmenfarbe auf dem Fahrzeug zu sehen ist. Wird das Logo stetig gelesen, dann prägt sich der Name des Unternehmens bei den Verbrauchern ein.

Bei der Anbringung der Fahrzeugwerbung gilt es zu überlegen, wie das Fahrzeug vor der Firma einparkt. Vorne? Dann sollte die Firmenbeschriftung auf den Türen vorhanden sein (hinten und an der Seite). Allerdings ist die seitliche Beschriftung nur dann lesbar, wenn das Fahrzeug steht – aber selbst dann macht es Werbung.

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